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agb

Allgemeine Miet-/Geschäftsbedingungen

§1. Ablauf

Der Mieter tritt in alle Haftungen und Verantwortungen eines Bootsführers ein.
Die Mietzeit beginnt mit Betreten des Stegs, spätestens jedoch zu der vereinbarten Startzeit, und endet mit Verlassen des Stegs.
Bitte unbedingt 15 Minuten vor Mietbeginn da sein, da die Mietzeit zum vereinbarten Zeitpunkt beginnt.
Be- & Entladen, Ein- & Aussteigen sowie die Einweisung ins Boot sind Bestandteil der Mietzeit. Die Rückgabe erfolgt so wie übernommen (Verdeck im Ausgangszustand, Festmacher & Anker ohne Knoten wieder an ihrem Platz, …).

§2. Ausfall des Bootes
Bei Ausfall des Bootes ist der Mieter zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt, sofern er dem Vermieter den Ausfall unverzüglich mitteilt und die Ausfallgründe vom Vermieter zu vertreten sind. Im Zweifelsfall hat der Mieter nachzuweisen, dass die zum Ausfall führende Ursache vom Vermieter, bzw. nicht von ihm zu vertreten ist.

Boot- und Fahrradverleih “Am Breten”,
Postanschrift: Altenhofer Dorfstraße 32a, 16244 Schorfheide/OT Altenhof
Inhaber: Frank Hylla
Fon: 0172-3063034, Email: bootsverleihambreten@t-online.de
Steuernummer: 065-234-00760, Steueridentnr.: 88591402763
Bankverbindung:DE60170520000940059266

§3. Verspätete Rückgabe
Bei nicht vereinbarter Überschreitung der laut Mietvertrag festgelegten Rückgabezeit fallen grundsätzlich Gebühren je angefangene 1/2 Stunde an. Darüber hinaus trägt der Mieter zusätzlich anfallende Kosten, die z.B. durch Vertragsverletzung für einen Folgemieter oder Zusatzaufwand für den Vermieter entstehen können.
Der Mieter ist im Sinne einer Schadensminimierung angehalten, den Vermieter bei voraussichtlicher Überschreitung der vereinbarten Charterzeit möglichst rechtzeitig zu informieren.
Mit Unterzeichnung der Übergabe bestätigt der Mieter die Übernahme des Bootes sowie des Zubehörs in einwandfreiem Zustand. Verborgene Mängel sind dem Vermieter unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen, wobei der Mieter dem Vermieter unverzüglich Gelegenheit gibt, die Mängel zu beseitigen. Weitere Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

§4. Haftung
Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die von Übernahme bis Rückgabe am Ort der Übernahme entstehen. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit Vermieter durchgeführt werden. Verlust oder Beschädigung des Bootes, egal aus welchem Grund, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei Rückgabe hat der Mieter fremdes Eigentum zu entfernen und haftet dafür.

Die Rücknahme erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. Erfolgt die Rückgabe des Bootes nicht in ordnungsgemäßen, betriebsfähigen und kompletten Zustand, dazu zählt auch der Verlust oder die Beschädigung des Bootes oder der Ausstattung durch höhere Gewalt, wie z.B. Sturm, so ist der Vermieter berechtigt, diesen Zustand zulasten des Mieters herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Er gibt dem Mieter Gelegenheit, unverzüglich eine Überprüfung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Erfolgt die Überprüfung seitens des Mieters nicht unverzüglich, so ist der Vermieter berechtigt, die Beseitigung von Schäden vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen und alle entstandenen Kosten mit der Kaution zu verrechnen / dem Mieter in Rechnung zu stellen.

Der Boot- und Fahrradverleih “Am Breten”,
Postanschrift: Altenhofer Dorfstraße 32a, 16244 Schorfheide/OT Altenhof
Inhaber: Frank Hylla
Fon: 0172-3063034, Email: bootsverleihambreten@t-online.de
Steuernummer: 065-234-00760, Steueridentnr.: 88591402763
Bankverbindung:DE60170520000940059266

Mieter hat nachzuweisen, dass der entstandene Schaden nicht von ihm zu vertreten ist. Ist eine Instandsetzung des Bootes entsprechend Einschätzung des Vermieters nicht möglich oder wirtschaftlich sinnvoll, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten der Neubeschaffung zu zahlen. Nach vollständiger Zahlung kann der Mieter Anspruch auf das beschädigte Boot / die Ausstattung geltend machen. In der Mietzeit entstandene Schäden am Boot, Verlust von Inventar, verursachte Fremdschäden oder Unfälle muss der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Verschweigt er diese bei Rückgabe des Bootes, so haftet er nachträglich, sobald der Schaden bemerkt wird.

§5. Pflichten des Mieters
Die Eigentumshinweise, Bootskennzeichen, und der Name am Boot dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot nur selbst und entsprechend dem Mietvertrag, sowie bestimmungsgemäß einzusetzen und er hat es vor Überbeanspruchung zu schützen. Bei Verstoß trägt der Mieter die seitens des Vermieters geltend gemachten Schadensersatzansprüche.
Bei An-Bord-nahme von nicht angemeldeten Personen oder Tieren fallen pauschal je 100,- € zusätzlich an.
Der Mieter ist verpflichtet Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen dafür zu treffen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf das Boot bekommen. Verstöße wegen Ordnungswidrigkeiten im Mietzeitraum gehen zulasten des Mieters. Alle Vereinbarungen und Bestimmungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen in den

Allgemeinen Mietbedingungen oder der Reservierung, im Mietvertrag / Übergabeprotokoll ungültig sein, so bleiben die übrigen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, welche dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck weitgehend gerecht wird.
Schadensersatzansprüche seitens des Mieters jeder Art werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Vermieters beruhen.

Boot- und Fahrradverleih “Am Breten”,
Postanschrift: Altenhofer Dorfstraße 32a, 16244 Schorfheide/OT Altenhof
Inhaber: Frank Hylla
Fon: 0172-3063034, Email: bootsverleihambreten@t-online.de
Steuernummer: 065-234-00760, Steueridentnr.: 88591402763
Bankverbindung:DE60170520000940059266

Alkoholverbot für den Bootsführer!
Alle Boote sind haftpflichtversichert. Schäden am Boot gehen zu Lasten des Mieters, die dem Vermieter bezahlt werden müssen, wobei die Kaution damit verrechnet wird.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist der Gerichtsstand ist Eberswalde.

§6. Allgemeine Einweisung
Der Vermieter und der Mieter verpflichten sich, an einer Einweisung unter gleichzeitiger Kontrolle aller technischen Funktionen und Prüfung des Vorhandenseins aller Ausrüstungsgegenstände ohne Zeitdruck teilzunehmen.
Dies gilt auch für alle Besitzer von Sportboot- und Segelscheinen !!!
Wir behalten uns es vor, Personen die wir für fahruntauglich halten, Aufgrund psychischer und physischer Mängel, nicht fahren zu lassen!!!
Dieser Zustand hebt aber nicht den Mietvertrag auf! Die Sicherheit geht vor!
Das Betreten der Stege, Ein-, Aussteigen usw. erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für die ihn begleitenden Personen. Achtung beim Einsteigen. Das Persenninggestänge ist kein Klettergerüst. Es hält nur die Persenning / das Klappverdeck – nicht das Gewicht ein- oder aussteigender Personen.

Auch für führerscheinfreie Boote gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung, die „STVO“ auf dem Wasser. Die Sicherheitshinweise und die Sportbootvermietungsverordnung sind unbedingt zu beachten.
Mit Unterschrift bestätigt der Mieter vor Mietbeginn eine umfassende Einweisung erhalten zu haben. z.B. wurde auf folgendes verwiesen: Das Führen des Bootes ist grundsätzlich nur innerhalb der Wasserstraßen, begrenzt durch rote und grüne Bojen, erlaubt. Insbesondere sind Flachwasserbereiche, teilweise gekennzeichnet durch gelbe Bojen, zu meiden.

Boot- und Fahrradverleih “Am Breten”,
Postanschrift: Altenhofer Dorfstraße 32a, 16244 Schorfheide/OT Altenhof
Inhaber: Frank Hylla
Fon: 0172-3063034, Email: bootsverleihambreten@t-online.de
Steuernummer: 065-234-00760, Steueridentnr.: 88591402763
Bankverbindung:DE60170520000940059266

Beim Verlassen der Wasserstraße ist kleinstmögliche Geschwindigkeit Pflicht (meist kleine Fahrt) und es ist ununterbrochen zu prüfen ob die Wassertiefe noch mindestens 1 m beträgt (z.B. mit Bootshaken oder Anker).
Das Befahren einer Wassertiefe von weniger als 1 m ist verboten.

Die wichtigsten Schilder kann man auch ohne detaillierte Kenntnisse richtig deuten. So sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, meist 9 km/h. Einfach zu deutende Schilder (z.B.: durchgestrichene Schiffsschraube = Durchfahrt für Motorboote verboten, durchgestrichener Anker = ankern verboten, durchgestrichener Poller = Anlegen verboten, doppelte Wellenlinie = Sog und Wellenschlag vermeiden) sind zu beachten.
Grundsätzlich gilt: alle Anderen haben Vorfahrt (Fähren, Berufsschifffahrt, kleine Boote ohne Motor, Dienstfahrzeuge, Segler, Kanu, etc.).
Im Verhältnis zu gleichrangigen Motorbooten gilt: rechts vor links. Im Zweifelsfall weichen Sie immer rechtzeitig mit einem für die anderen deutlich erkennbaren Kurs aus.
Falls Sie ankern oder anlegen (Baden, Essen, Gastanlieger, …) so haben Sie sicher zu stellen, dass sich das Boot nicht lösen kann und auch bei plötzlichem starken Wellengang nicht mit dem Steg o.a. festen Materialien in Berührung kommen kann, sondern die Berührung ausschließlich mit weichen Materialien wie den Fendern erfolgt. Sollte dies an einer Anker- oder Anlegestelle nicht möglich sein, so können Sie dort nicht ankern oder anlegen. Festmachen ist grundsätzlich nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt (nicht an Schildern, Bäumen, Bojen …).

Bei Baden vom Boot aus ist der Motor unbedingt auszuschalten.
Bei aufkommenden Gewitter und oder starken Wind suchen Sie schnellstmöglich einen sicheren Liegeplatz auf (z.B. Hafen) und verlassen das Boot.

Mit der Unterzeichnung des Übergabe-/Mietprotokolls erkennt der Mieter die AGB`s in vollem Umfang an!!!